Die Standflächen stehen ab Dienstag, den 27.09.2022, 08:00 Uhr zur Verfügung, sowie an den weiteren Aufbautagen täglich von 8.00-19.00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten können auf Antrag gestattet werden, wenn der Aussteller die anfallenden Kosten (Bewachung, Beleuchtung etc.) übernimmt. Die Stände müssen bis spätestens Freitag, 30.09.2022, 18:00 Uhr, völlig hergerichtet und mit den angemeldeten Ausstellungsgütern belegt sein. Über Standflächen, welche bis zum genannten Termin nicht belegt sind, kann der Veranstalter anderweitig verfügen. Der säumige Mieter bleibt für die Miete haftbar.
Abbau
Mit dem Abbau der Stände darf erst nach Beendigung der Messe, am 03.10.2022, ab 17:15 Uhr begonnen werden. An diesem letzten Messetag kann der Abbau bis 24:00 Uhr und an den Folgetagen von 08:00 bis 18:00 Uhr erfolgen. Der Abbau muss spätestens bis zum Donnerstag, 06.10.2022, 13:00 Uhr erfolgt sein. Bei Terminüberschreitung ist der Veranstalter berechtigt, ohne vorherige Mahnung den Stand auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu räumen.
Sicherheit im Gelände und Kautionsregelung zur Einfahrt
in das Messegelände.
Zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf dem Ausstellungsgelände gelten nachfolgende Regelungen:
Auf- und Abbauhinweise
Jeder Aussteller, sein Standpersonal bzw. Aufbaupersonal darf das Messegelände während der Auf- und Abbauzeit nur betreten bzw. befahren, wenn er einen Auf- bzw. Abbauausweis (in Form eines farbigen Bändchens für das Handgelenk) dem Sicherheitspersonal vorweisen kann. Die Bändchen können im Vorfeld der Messe über das Aussteller Serviceportal bestellt werden. Die Bändchen können ebenso bei Einfahrt in das Gelände beim Sicherheitspersonal, nach Vorlage einer Legitimation (Kopie der Standbestätigung oder Nennung des Ausstellers mit Standnummer, für den auf- oder abgebaut werden soll, unter Vorlage des Personalausweises) erworben werden.
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen 2022 ( deutsch )