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Aussteller
Ausnahmeantrag gemäß §35 Waffengesetz ( Beantragung für Schuss- und Kaltwaffen )

Gemäß §35 Waffengesetz müssen Aussteller die Schusswaffen, Munition und auch feststehende Messer ab 12 cm Klingenlänge etc. Ihre zum Verkauf angebotenen Waffen für die Jagd und Angeln anmelden. Mit den Sicherheitsbehörden ist das entsprechend vorbesprochen und organisiert.

Bitte füllen Sie unbedingt das beigefügte Formular aus und senden es an die aufgezeigte Adresse oder an folgende Mailadresse:

waffenbehoerde@leipzig.de

 

Ausnahmeantrag gemäß §35 Waffengesetz (Beantragung für Schuss- und Kaltwaffen)